AusGEZahlt!
Das Verwaltungsgericht Münster stimmte in seinem Urteil (Az.: 7 K 1473/07) der Ansicht eines Studenten zu, das ein internetfähiger PC nicht zwangsläufig GEZ gebührenpflichtig ist. Ob der PC des Studenten nun für den TV- oder Radioempfang genutzt werde, sei schwer nachweisbar, aber solange der Rundfunkstaatsvertrag die neuen multimedialen Geräte nicht explizit nenne, sei diese Auslegung geboten – so die Richter.
Am Montag dieser Woche urteilte das Verwaltungsgericht in Wiesbaden nun erneut gegen die Gebühreneinzugszentrale. Diesmal ging es um Firmen PC mit Internetanschluss. Auch in diesem Urteil heißt es, dass die „neuartigen Rundfunkempfangsgeräte” nicht im Rundfunkstaatsvertrag genannt werden. In diesem Fall hatte Harald Simon geklagt, der seine Büroräume im eigenen Haus hat. Auf seiner Webseite ist der Prozess und die Geschichte dazu aufgeführt.
Interessant ist, dass beide Gerichte ihren Urteilen eine Onlinestudie aus dem Jahr 2007 von ARD/ZDF zugrunde legen. Also jenen, die von den Gebühren ihren Nutzen haben. Diese besagt, dass nur maximal 4% der Internet PC für den TV und Radioempfang genutzt werden. Es ist abzuwarten, ob diese Urteile der Politik nicht eher in die Karten spielen, den Rundfunkstaatsvertrag nun endlich anzupassen. Die Ministerpräsidenten der Länder beraten dazu ja schon länger.
Eine lustige Geschichte erlebte übrigens die Friedrich-Schiller-Grundschule in Weigsdorf-Köblitz in Sachsen. Die GEZ forderte „Herrn Friedrich Schiller” auf, seinen TV und Radiokonsum aufzugeben. Vorab rechnete die GEZ aus, dass der 1759 geborene Dichter rund 40.ooo Euro nachzuzahlen habe. Nachzulesen im Artikel der FAZ.
(Das Foto ist ein verkleinertes Pressefoto der GEZ)








