Landgericht Hamburg: E-Mail Abmahnung zulässig
Das Landgericht Hamburg zeichnet sich einmal mehr als „Spezialist“ im Bereich Internet aus. Denn es hat eine nur per E-Mail zugestellte Abmahnung als rechtmäßig zugestellt anerkannt. Diese Tatsache ist schon absurd genug, doch die Hamburger Richter legen, in dem bereits im letzten Jahr gefällten Urteil, noch eins drauf. Denn die E-Mail Abmahnung gilt auch dann als zugestellt, wenn sie den Adressaten gar nicht erreicht hat. Zum Beispiel wenn sie im Spamfilter hängenbleibt.
Golem.de schreibt dazu:
Der Verdacht drängt sich auf, dass die Richter mit E-Mails womöglich nur in Form von Papierausdrucken zu tun haben. Es bleibt zu hoffen, dass höhere Instanzen der digitalen Realität näher stehen…
Diese Hoffnung hab ich auch und versuche mit diesem Artikel dem Nachdruck zu verleihen.








